Liste der Bedingungen und Konditionen

Software-Download Servicevertrag

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In dem Vertrag sind die Bedingungen von SUZUKI MOTOR CORPORATION (nachfolgend „die Gesellschaft“) für die Nutzung des Software-Downloadservice sowie die Rechte und Pflichten zwischen Ihnen und der Gesellschaft festgelegt. Damit Sie diesen Service nutzen zu können, müssen Sie die Vertragsbedingungen lesen und ihnen zustimmen.


Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 (Definitionen)
Die in dem Vertrag verwendeten Begriffe haben die ihnen nachstehend zugewiesene Bedeutung.
  1. „Service“ bezeichnet einen Dienst, mit dem sich die in einem Kfz-Navigationssystem verwendeten Kartendaten mit Updatedaten für ein Kfz-Navigationssystem aktualisieren lassen.
  2. „Updatedaten“ bezeichnet Daten, die bei der Übertragung in ein Kfz-Navigationssystem die Aktualisierung von Karten und Programmen dieses Kfz-Navigationssystems ermöglichen.
  3. „Kfz-Navigationssystem“ bezeichnet ein Kfz-Navigationssystem, das in einem Fahrzeug der Gesellschaft installiert ist, oder ein von der Gesellschaft auf OEM-Basis verkauftes Kfz-Navigationssystem, das mit dem Service kompatibel ist.
  4. „Kunde“ bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die den Service zu nutzen beginnt, nachdem sie dem Vertrag zugestimmt hat.
  5. „Servicevertrag“ bezeichnet einen Vertrag über die Nutzung des im Vertrag behandelten Service, der zwischen der Gesellschaft und dem Kunden dadurch zustande kommt, dass der Kunde dem Vertrag zustimmt.

Artikel 2 (Anwendung des Vertrags)
In dem Vertrag sind die Bedingungen für die Erbringung des Service sowie die zwischen der Gesellschaft und dem Kunden geltenden Rechte und Pflichten, mit Geltung für alle Beziehungen zwischen der Gesellschaft und dem Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung des Service, festgelegt. Von Drittparteien im Zusammenhang mit dem Service bereitgestellte Dienste unterliegen den für die jeweiligen Dienste geltenden Bedingungen.

Artikel 3 (Zustandekommen des Vertrags)
Der Servicevertrag zwischen dem Kunden und der Gesellschaft kommt an dem Punkt zustande, an dem der Kunde dem Vertrag zustimmt.


Abschnitt 2: Bedingungen und Konditionen
Artikel 4 (Vorbereitung der Betriebsumgebung)
  1. Um den Service nutzen zu können, muss der Kunde auf eigene Verantwortung und Kosten einen PC oder ein Smartphone zum Herunterladen von Aktualisierungsdaten vom Navigationssystem des Fahrzeugs und dem Server des Unternehmens sowie eine Internetverbindung zum Ermöglichen dieses Downloads bereitstellen.
  2. Wenn für den Download der Updatedaten ein Personal Computer als Terminal verwendet wird, können die Karten und Programme in dem Kfz-Navigationssystem aktualisiert werden. Zusätzlich wird ein USB-Speichergerät mit einer für die Updatedaten ausreichenden Kapazität benötigt, um die Updatedaten in das Kfz-Navigationssystem zu übertragen.

Artikel 5 (Verbote)
  1. Bei Nutzung des Service darf der Kunde keine der nachstehend genannten oder andere Handlungen vornehmen, die von der Gesellschaft als solche betrachtet werden.
    1. Handlungen, die die Rechte der Gesellschaft oder die von Drittparteien verletzen
    2. Handlungen, die die Gesellschaft oder Drittparteien benachteiligen oder schädigen
    3. Handlungen, die (i) den Dienst einer Einrichtung oder Person verfügbar machen, die möglicherweise die Absicht hat, den Dienst zum Schaden des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit zu nutzen, (ii) den Dienst zu einem solchen Zweck nutzen, (iii) den Dienst in einem Land oder Gebiet nutzen, das unter einem Embargo der Vereinigten Staaten steht, und/oder (iv) den Dienst nutzen, während sie auf der vom Finanzministerium der Vereinigten Staaten herausgegebenen Specially Designated National List und/oder der vom Handelsministerium der Vereinigten Staaten herausgegebenen Denied Persons and Entity List stehen
    4. Handlungen, die gegen öffentliche Ordnung oder Anstand verstoßen
    5. Handlungen, die gegen Gesetze oder Verordnungen verstoßen
    6. Handlungen, die den Service modifizieren, ändern, verbessern, rückentwickeln, analysieren, dekompilieren usw. oder Handlungen, wodurch der durch den Service erhaltene Quellcode oder die Software missbräuchlich verwendet wird
    7. Handlungen, die den Service behindern
    8. Andere als vorstehend in (1) bis (7) genannte Handlungen, die von der Gesellschaft als unangemessen betrachtet werden
  2. Im Zusammenhang mit den Updatedaten (mit Ausnahme der darin enthaltenen Open-Source-Software) darf der Kunde keine der nachstehend genannten oder andere Handlungen vornehmen, die von der Gesellschaft als solche betrachtet werden.
    1. Handlungen, wodurch die in ein spezifisches Kfz-Navigationssystem ursprünglich übertragenen Updatedaten im Anschluss daran in ein anderes Kfz-Navigationssystem übertragen werden;
    2. Handlungen, wodurch Updatedaten oder Kopien davon verkauft, vermietet, übertragen, weiterverkauft oder anderweitig an Drittparteien abgegeben werden;
    3. Handlungen, die den Inhalt der Updatedaten verändern;
    4. Handlungen, welche die Schaffung oder Verteilung von Werken umfassen, die auf Grundlage der Updatedaten abgeleitet wurden;
    5. Analysetätigkeiten, bei denen der Inhalt der Updatedaten dekompiliert, rückentwickelt oder disassembliert werden.

Artikel 6 (Aussetzung der Servicebereitstellung / Widerruf des Servicevertrags)
Falls der Kunde Handlungen vornimmt, die einem der unten aufgeführten Punkte entsprechen oder die von der Gesellschaft als solche angesehen werden, kann die Gesellschaft nach eigenem Ermessen und ohne Ankündigung oder Benachrichtigung die Bereitstellung des Dienstes für den Kunden aussetzen oder den Servicevertrag kündigen oder andere Maßnahmen ergreifen, die die Gesellschaft für notwendig oder angemessen hält.
  1. Bei Verstoß gegen den Vertrag;
  2. Wenn der Kunde minderjährig oder anderweitig nicht geschäftsfähig ist, und er den Service ohne Einwilligung seines Vormunds nutzt;
  3. Wenn der Kunde in der Vergangenheit gegen einen mit der Gesellschaft geschlossenen Vertrag verstoßen hat oder mit einer solchen Person verbunden ist;
  4. Wenn der Kunde einer der in diesem Artikel genannten Maßnahmen unterzogen wurde;
  5. Wenn in einer anderen als vorstehend in (1) bis (4) beschriebenen Situation ausreichender Grund zur Annahme besteht, dass die weitere Nutzung des Service oder die Fortsetzung des Servicevertrags unangemessen wäre;

Artikel 7 (Umgang mit erfassten Daten)
  1. Bei Nutzung des Service durch den Kunden erfasst die Gesellschaft Versionsinformationen und andere Daten aus dem Kfz-Navigationssystem des Kunden, damit sie ihm die Updatedaten bereitstellen kann. Zu den erfassten Daten gehören keine personenbezogene Daten, mit denen Sie direkt identifiziert werden könnten, wie zum Beispiel Ihr Name oder Ihre Anschrift, und auch keine Daten, die sich auf das Fahren beziehen.
  2. Zusätzlich zur Zustimmung zu vorstehendem Absatz genehmigt der Kunde der Gesellschaft, dass sie die gemäß den Bedingungen des vorstehenden Absatzes erfassten Daten zur Verbesserung des Service, zur Analyse und Untersuchung des Status, zur Entwicklung neuer Dienste und zu gleichartigen Tätigkeiten verwenden darf.


Abschnitt 3: Haftungsausschluss
Artikel 8 (Aussetzung des Service)
  1. Beim Auftreten von Ereignissen, die einem der unten aufgeführten Punkte entsprechen oder die von der Gesellschaft als solche angesehen werden, ist die Gesellschaft berechtigt, den Service ohne vorherige Ankündigung teilweise oder vollständig auszusetzen.
    1. Bei Durchführung von Prüfungen oder Wartungsarbeiten an einem mit dem Service in Verbindung stehenden Computer
    2. Wenn der Betrieb eines in Verbindung mit dem Service verwendeten Computers infolge eines Unfalls oder gleichartigen Ereignisses ausgesetzt wird
    3. Wenn die Bereitstellung des Services aufgrund einer Naturkatastrophe wie Erdbeben, Blitzschlag, Feuer, Überschwemmung usw. oder aufgrund von Stromausfällen, Unfällen in der Kommunikations- oder Transportinfrastruktur, der Überarbeitung oder Aufhebung von Gesetzen oder Vorschriften usw. oder aus anderen Gründen, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen, erschwert wird
    4. Wenn die Aussetzung des Service aus einem anderen als vorstehend in (1) bis (3) genannten Grund notwendig ist;
  2. Selbst in dem Fall, in dem der Kunde oder eine Drittpartei infolge der von der Gesellschaft gemäß diesem Artikel veranlassten Maßnahmen Schaden erleidet, übernimmt die Gesellschaft keinerlei wie immer auch geartete Haftung.

Artikel 9 (Einstellung des Service oder Änderungen an dessen Inhalt)
  1. Die Gesellschaft ist berechtigt, nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Zustimmung des Kunden den Inhalt des Service zu ergänzen, zu ändern oder zu löschen oder die Bereitstellung des Service einzustellen. In diesen Fällen benachrichtigt die Gesellschaft den Kunden im Voraus mittels einer von ihr als angemessen betrachteten Methode, wie zum Beispiel eine Ankündigung auf der Website der Gesellschaft.
  2. Selbst in dem Fall, in dem der Kunde oder eine Drittpartei infolge der von der Gesellschaft ergriffenen Maßnahmen Schaden erleidet, übernimmt die Gesellschaft keinerlei wie immer auch geartete Haftung.

Artikel 10 (Haftungsausschluss)
  1. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Gewährleistung für die Eignung des Service für den Zweck des Kunden oder in Bezug auf die erwartete Funktionalität, den Wert, die Genauigkeit oder die Nützlichkeit des Service, noch gewährleistet die Gesellschaft in irgendeiner Weise, dass die Nutzung des Service durch den Kunden mit den für den Kunden geltenden Gesetzen und Verordnungen oder den internen Regelungen von Industrieverbänden konform ist, dass der Service weiterhin bereitgestellt wird oder dass der Service fehlerfrei sein wird.
  2. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die dem Kunden auf beliebige Art aus der Nutzung des Service oder aus einer nicht möglichen Nutzung des Service durch den Kunden entstehen (einschließlich unter anderem Schäden wie Verdienstausfall, Geschäftsunterbrechung und Datenverlust).
  3. Auch in Fällen, in denen der Vertrag Inhalte enthält, die aufgrund zwingender Gesetze nicht gültig sind, behalten die übrigen Teile des Vertrags weiterhin Rechtsgültigkeit.
  4. Selbst wenn dem Kunden infolge des Servicevertrags oder des Service aufgrund vorsätzlich oder fahrlässig begangener ungesetzlicher Handlungen durch die Gesellschaft oder einer Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen Schaden entsteht, übernimmt die Gesellschaft keinerlei Haftung für den Teil der Schäden, die aufgrund außergewöhnlicher Umstände entstanden sind (einschließlich Situationen, in denen die Gesellschaft oder der Kunde den Eintritt des Schadensfalls vorhergesagt haben oder hätten vorhersagen können).
  5. Im Fall von Streitigkeiten mit einer Drittpartei im Zusammenhang mit dem Service hat der Kunde diese Streitigkeiten auf eigene Verantwortung und Kosten beizulegen.


Abschnitt 4: Sonstiges
Artikel 11 (Eigentumsrechte)
Alle Rechte, wie z. B. das Urheberrecht und andere Rechte an geistigem Eigentum in Bezug auf den Inhalt, der dem Kunden über den Service bereitgestellt wird, sind Eigentum der Gesellschaft und anderer Rechteinhaber. Der Kunde darf die vom Service bereitgestellten Inhalte, unabhängig vom Format, weder ganz noch teilweise kopieren, verändern oder öffentlich übertragen usw.

Artikel 12 (Vertragsänderungen)
Wenn die Gesellschaft wegen einer Änderung des Service gemäß den in Artikel 8 genannten Bedingungen eine Vertragsänderung für notwendig erachtet, ist sie zur Änderung des Inhalts berechtigt. In diesem Fall teilt die Gesellschaft die am Vertragsinhalt vorgenommenen Änderungen und den Zeitpunkt ihres Inkrafttretens im Voraus mittels einer von ihr als angemessen betrachteten Methode mit. Wenn der Kunde nach Inkrafttreten der Änderungen den Service weiterhin nutzt, gilt dies als Zustimmung des Kunden zu den Vertragsänderungen.

Artikel 13 (Verbot der Übertragung von Rechten und Pflichten)
Der Kunde darf seinen Status aus dem Servicevertrag oder die ihm aus dem Servicevertrag zukommenden Rechte und Pflichten weder vollständig noch teilweise übertragen, abtreten oder als Sicherheit hinterlegen.

Artikel 14 (Salvatorische Klausel)
Auch wenn eine oder mehrere Klauseln des Vertrags für ungültig gehalten werden, ihre Gültigkeit verlieren oder sich nicht gesetzlich durchsetzen lassen, behalten die übrigen Teile des Vertrags weiterhin ihre Rechtsgültigkeit.

Artikel 15 (Anzuwendendes Recht / Gerichtsstand)
  1. Auf den Vertrag und den Servicevertrag ist japanisches Recht anzuwenden.
  2. Streitigkeiten zwischen der Gesellschaft und dem Kunden in Bezug auf die Nutzung des Service unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit des Bezirksgerichts, das als erstinstanzliches Gericht für das Gebiet zuständig ist, in dem sich der Hauptsitz der Gesellschaft befindet.
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